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Wahlhelferaufruf der Gemeinden Herbsleben und Großvargula

08. 01. 2024

Wahlhelferaufruf

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Die Gemeinden Herbsleben und Großvargula suchen für die Kommunalwahlen und die Europawahl Einwohner*innen, die als Wahlhelfer bei den Wahlen mitwirken.
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Am Sonntag, den 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunalwahlen statt. Am 09.06.2024 folgt die Wahl des Europaparlaments. Gegebenenfalls finden an diesem Tag auch Stichwahlen aus den Kommunalwahlen statt.

Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit einer Vielzahl Ehrenamtlicher möglich. Um einen erfolgreichen Ablauf an den Wahlsonntagen zu gewährleisten, suchen die Gemeinden Herbsleben und Großvargula engagierte Einwohner*innen, die bereit sind, in den Wahllokalen als Wahlvorstand tätig zu sein und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie zu leisten.

Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören beispielsweise die Ausgabe von Stimmzetteln, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses und natürlich die Zählung der Stimmen ab 18:00 Uhr.

 

Voraussetzung:

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, sollte selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, man sollte für die Kommunal- und Europawahl mindestens 16 Jahre alt sein und in Herbsleben bzw. Großvargula mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. 
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen können nicht Mitglied des Wahlvorstands sein.

 
Ablauf am Wahltag 

In den Urnen-Wahllokalen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um ca. 07:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 bis 9 Personen. Während der Wahlzeit müssen die Wahlhelfenden nicht alle durchgängig anwesend sein. In der Regel teilen bereits vorab die Wahlvorsteher*innen ihre Teams in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein. Ab 18:00 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen.

In den Briefwahllokalen kommen die Wahlhelfenden um ca. 16:00 Uhr zusammen und prüfen zunächst die Korrektheit der Wahlscheine. Ab 18:00 Uhr beginnt auch hier die Ergebnisermittlung.

Die Ergebnisfeststellung kann sich bei den Kommunalwahlen bis in die späten Abendstunden hinziehen. Bei der Europawahl wird die Auszählung zeitiger beendet sein.


Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 36,00 Euro gezahlt. 


Bereitschaft erklären

Es besteht die Möglichkeit, die Bereitschaft für die Mitarbeit als Wahlhelfer*in über folgende Kommunikationswege zu erklären:

 

a)     online über das bereitgestellte Formular auf der Homepage der Gemeinde Herbsleben (https://www.gemeinde-herbsleben.de/) bzw. der Gemeinde Großvargula (https://www.grossvargula.de/), 
b)     telefonisch unter 036041/38717 oder 036041/38710,
c)     postalisch an:    

Gemeinde Herbsleben
Hauptstr. 52 
99955 Herbsleben 
d)     per E-Mail an .

 

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie auf den Homepages der Gemeinden. Insbesondere werden für die Berufung als Wahlhelfer folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Bankverbindung (für die Zahlung des Erfrischungsgeldes).


Hofmann
Hauptverwaltung
 

 
Veranstaltungen
Kontakt

Gemeinde Herbsleben

Herr Reinhard Mascher (Bürgermeister)
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben

 

Tel.: 036041  38710
Mail.: