Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude
Die Gemeinde Herbsleben schließt sich der Empfehlung der Landesregierung gemäß der Thüringer Verordnung vom 24.Juni 2025 über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude an. Die Beflaggung ist mehr als ein symbolischer Akt. Sie stärkt das Gefühl von Identität, Zusammengehörigkeit und Verbundenheit in unserer Gesellschaft.
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