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Übermittlungssperre/Auskunftssperre

Ansprechpartner

EINWOHNERMELDEAMT

 

Frau Müller
Zimmer 05
Telefon (036041) 387-15
Telefax (036041) 387-25

Frau Sorkale
Zimmer 03
Telefon (036041) 387-23
Telefax (036041) 387-25


Allgemeine Informationen

•    Das Löschen einer Übermittlungssperre muss durch eine schriftliche Erklärung im Einwohnermeldeamt erfolgen.
•    Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

 

Für weitere Informationen klicken Sie hier.


Notwendige Unterlagen

•    Personalausweis und/oder Reisepass
•    schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunft- o. Übermittlungssperre

 

Bei einer Auskunftssperre sollte ein formloser und schriftlicher Antrag, sowie Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren und Urteile etc.) beigefügt werden


Gebühren

keine


Formulare

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