Übermittlungssperre/Auskunftssperre
Ansprechpartner
EINWOHNERMELDEAMTFrau Müller
Zimmer 05 (036041) 387-15
(036041) 387-25
Frau Sorkale
Zimmer 03 (036041) 387-23
(036041) 387-25
Allgemeine Informationen
• Das Löschen einer Übermittlungssperre muss durch eine schriftliche Erklärung im Einwohnermeldeamt erfolgen.
• Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
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Notwendige Unterlagen
• Personalausweis und/oder Reisepass
• schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunft- o. Übermittlungssperre
Bei einer Auskunftssperre sollte ein formloser und schriftlicher Antrag, sowie Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren und Urteile etc.) beigefügt werden
Gebühren
keine
Formulare
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