Beglaubigung
Ansprechpartner
EINWOHNERMELDEAMTFrau Müller
Zimmer 05 (036041) 387-15
(036041) 387-25
Frau Sorkale
Zimmer 03 (036041) 387-23
(036041) 387-25
Allgemeine Informationen
• zu beglaubigende Unterschriften müssen vor Ort geleistet werden
• Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, die beim zuständigen Standesamt wiederbeschafft werden können, dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das zuständige Standesamt.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
• Originaldokumente
• zu beglaubigende Kopien oder Abschriften
Bearbeitungsdauer
Dauer bis zur Ausstellung der Beglaubigung: ca. zwei TageGebühren
• Beglaubigungen von Unterschriften: 9,00 € gemäß Verwaltungskostensatzung
• Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw.: je Aufwand und Dokumentenart gemäß Verwaltungskostensatzung