Haus 4 des Landratsamtes stellt ab dem 01.05.2025 auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um
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01.04.2025
Haus 4 des Landratsamtes stellt ab dem 01.05.2025 auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis stellt den Kassenautomaten in Haus 4 zum 1. Mai 2025 vollständig auf bargeldlose Zahlung um. Ab diesem Datum können Gebühren und Entgelte für Dienstleistungen nur noch mit Debit- und Kreditkarten, beglichen werden. Diese Umstellung betrifft insbesondere die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle sowie der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Entscheidung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht eine schnellere und komfortablere Abwicklung von Zahlungen, ohne dass Münzen oder Scheine bereitgehalten werden müssen. Zudem entfällt der hohe organisatorische und sicherheitstechnische Aufwand, der mit der Annahme von Bargeld verbunden war. Auch die regelmäßige Wartung und Reparatur des Kassenautomaten verursachte bislang zusätzliche Kosten. Die Umstellung folgt daher dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und trägt zu einem effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel bei.
Die Besucherinnen und Besucher beim Fachdienst Straßenverkehr werden gebeten, die Umstellung auf bargeldlose Bezahlung bei ihren Terminen zu berücksichtigen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in bar bezahlen möchten, besteht die Möglichkeit, den Kassenautomaten in Haus 1 des Landratsamtes zu nutzen. Dort bleibt die Barzahlung weiterhin bestehen. Der Automat nimmt nur Scheine an und gibt das Wechselgeld wie gewohnt aus.
Ronja Rothe
Pressesprecherin
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
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