Gebührenerhebung 2025 - Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis
Hinweise des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis zur Gebührenerhebung 2025
Mit Bescheid-Datum vom 05.02.2025 werden die Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsbetriebes an alle privaten Haushalte und Gewerbebetriebe versandt. Es handelt sich um Kombibescheide, die zum einen die Abrechnung für das Jahr 2024 und zum anderen die Vorausveranlagung für das Jahr 2025 beinhalten. Sollten sich zur Vorausberechnung des Jahres 2024 keine Veränderungen ergeben haben, wird im Kombibescheid nur die Vorauszahlung für das Jahr 2025 erscheinen.
Ab 01.01.2025 sind aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen Gebührenerhöhungen unumgänglich. Die Gebühren basieren auf der Abfallgebührensatzung des Unstrut-Hainich-Kreises in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 19.11.2024. Die Abfallgebührensatzung ist auf der Homepage des AWB unter www.abfallwirtschaft-uhk.de jederzeit einsehbar.
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne bleibt allerdings stabil und beläuft sich auf 9,00 € pro Person im Jahr. Bei Nutzung einer Biotonne ist es möglich, Leerungen des Restabfallbehälters einzusparen und somit eine Gebührenermäßigung zu erhalten, die im Folgejahr als Gutschrift auf dem Kombibescheid erscheint.
Es ist sinnvoll die Biotonne zu nutzen. Bislang besteht der Inhalt der Restabfallbehälter zu circa 40 Prozent aus kompostierbaren biologischen Abfällen. Diese können mittels Biotonne vollständig verwertet und so dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden. Dies ist nicht nur eine Möglichkeit, einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch ein Weg, um Gebühren zu sparen.
Seit Jahresanfang sind die Bürger und Bürgerinnen zudem europaweit verpflichtet, alte Kleidung und Textilien getrennt, also nicht mehr über die Restabfallbehälter zu entsorgen. Im Unstrut-Hainich-Kreis wurden bereits im Jahr 2013 die Glascontainerstandplätze erweitert und 200 apfelgrüne Behälter für die getrennte Sammlung von Alttextilien und Schuhen aufgestellt.
Aufgrund aktueller Medienberichterstattung stellt sich nun die Frage: Sollen auch stark verschmutzte und verschlissene Alttextilien in die Sammelbehälter eingeworfen werden?
Textilien, die sehr verschlissen oder verdreckt sind, können nicht verwertet werden. Auch als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe sind sie nicht brauchbar. Diese Alttextilen müssen, wie bisher, über die Restabfallbehälter entsorgt werden.
Auch Störstoffe, also Abfälle, die keine Alttextilien sind, dürfen nicht über die Sammelbehälter für Alttextilien entsorgt werden. Sie führen dazu, dass die Sammelware verunreinigt und damit nicht mehr zu verwerten ist. Auch erschweren sie die Arbeit unserer Müllwerker erheblich, die immer öfter Restabfälle, Exkremente und sogar Tierkadaver darin vorfinden.
Für Fragen zur Gebührenerhebung oder zu den Leistungen des Abfallwirtschaftsbetriebes stehen wir gern zur Verfügung.
Mülverstedt
Werkleiterin