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Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Herbsleben, den 13. 01. 2025

Wenn Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben möchten, beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte.

 

Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie Ihren Antrag, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. 

 

Nutzen Sie gern den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Briefwahlantrag.

 

Voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl

 

Die Gemeindeverwaltung bereitet sich auf einen Beginn der Briefwahl ab dem 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

 

Achtung: Die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr.

Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend

 

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

 

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

 
Veranstaltungen
Kontakt

Gemeinde Herbsleben

Herr Reinhard Mascher (Bürgermeister)
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben

 

Tel.: 036041  38710
Mail.: