Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen unter 18 Jahre dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein ist ab 01.01.2025 ausschließlich das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz zuständig. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann daher nicht mehr im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung beantragt und ausgestellt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines können Sie mit der ID-Funktion des Bundespersonalausweises online stellen unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Wenn Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Sollte die online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises noch nicht aktiviert sein oder die Transport-PIN nicht mehr zur Verfügung stehen, können Sie eine neue PIN im Einwohnermeldeamt beantragen.
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