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Interessenten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Weimar gesucht

Medieninformation

des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

 

 

      Büro Landrat, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

      e-mail:

      www.unstrut-hainich-kreis.de

      Tel:  03601-801003

      Fax: 03601-801080

 

 

07.03.2025

Interessenten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Weimar gesucht

 

Die Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richter der allgemeinen Kammern bei den Verwaltungsgerichten endet mit Ablauf des 10. November 2025. Die Kammern der Verwaltungsgerichte verhandeln und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht der Einzelrichter entscheidet (§ 5 VwGO). Die ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichte werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

Gemäß dem errechneten Verteilerschlüssel sind aus dem Unstrut-Hainich-Kreis durch den Kreistag 11 Personen vorzuschlagen, aus denen der beim Verwaltungsgericht Weimar eingesetzte Wahlausschuss dann die notwendige Anzahl von Personen auswählt, die zu ehrenamtlichen Richtern bestellt werden. 

 

Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

 

Die vollständige Checkliste, wer vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist, finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Interessierte Bürger können sich ab sofort bis zum 04. April 2025 beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kreistagsbüro, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen bewerben. 

 

Den für Ihre Bewerbung auszufüllenden Personalbogen finden Sie auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises. Alternativ können Sie diesen beim Kreistagsbüro bei Frau Junker telefonisch unter (03601) 80 10 15 oder per E-Mail an anfordern. Der Personalbogen muss im Original handschriftlich unterschrieben beim Kreistagsbüro eingereicht werden.

 

Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16. Juni 2025 über die eingereichten Vorschläge entscheiden.

 

Mühlhausen, 04.03.2025

 

 

gez. Ahke

Landrat

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 07. März 2025

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