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Zuständigkeit Standesamt

Ansprechpartner

SEKRETARIAT

 

Allgemeine Informationen

Bei Geburt: Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.


Bei Eheschließung: Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung erfolgt frühestens 6 Monate vor dem Wunschtermin beim zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnort. Für Herbsleben, Kleinvargula und Großvargula liegt die Zuständigkeit beim Standesamt Bad Tennstedt


Bei Todesfall: Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks zuständig, in dem der Betroffene verstorben ist. Für Herbsleben, Kleinvargula und Großvargula liegt die Zuständigkeit beim Standesamt Bad Tennstedt.